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OLG Hamm, 22.09.1992 - 3 UF 22/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 119 § 826; ZPO § 290 § 307 § 323 § 580
Wirksamkeit eines auf einem prozessualen Anerkenntnis beruhenden Unterhaltstitels; Unrichtigkeit des Titels wegen Nichtberücksichtigung von Schulden
Verfahrensgang
- AG Bochum - 61 F 193/91
- OLG Hamm, 22.09.1992 - 3 UF 22/92
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 78
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91
Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses
Es kann daher dahinstehen, ob der Ehefrau die Berufung auf eine (materielle) Unrichtigkeit des Urteils des Familiengerichts daneben auch deshalb verwehrt wäre, weil sie auf ihre nachlässige Prozeßführung zurückzuführen wäre (BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - III ZR 272/85 - NJW-RR 1988, 957, 959 m.N.; OLG Hamm FamRZ 1993, 78). - OLG Zweibrücken, 27.06.2003 - 2 UF 151/02
Berufung in Unterhaltssachen: Versäumung der Anschließungsfrist; Verbot der …
Ähnlich wie im Fall eines Anerkenntnisurteils (vgl. grundlegend BGH NJW 1981, 2193, 2195; OLG Hamm FamRZ 1992, 1201 und FamRZ 1993, 78; OLG Bamberg NJW-RR 1993, 1219, 1221) müssen daher die Rechtskraft bzw. das Verbot der Schlechterstellung zurücktreten, soweit die Voraussetzungen einer Abänderungsklage nach dieser Vorschrift vorliegen. - OLG Brandenburg, 08.05.2003 - 9 UF 113/02
Heilung der unterbliebenen Verkündung eines Urteils; Zulässigkeit eines …
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